Allgemein

Übergangsphase zur Maschinenverordnung 2023/1230/EU

Übergangsphase von Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Maschinenverordnung 2023/1230/EU

Die bisher gültige Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG wird ab dem 20.01.2027 durch die neue Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230/EU ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist die MVO verbindlich anzuwenden.

Übergangsphase – Konformitätserklärungen

Ab sofort sind unsere Konformitätserklärungen für Schutzzaunsysteme sowohl für die MRL als auch für die MVO in den jeweiligen Gültigkeitszeiträumen gültig.

Die Konformitätsbewertung erfolgt gemäß der folgenden Rechtsgrundlagen:

  • EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II A – gültig bis 19.01.2027
  • EU-Maschinenverordnung 2023/1230/EU, Anhang V Teil A – gültig ab 20.01.2027


Die jeweils für das Produkt relevanten Normen sind weiterhin vollständig in der Konformitätserklärung aufgeführt.

CE-Kennzeichnung und Konformität

Unsere Schutzzaunsysteme erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Der Schutzzaun als Teil einer Maschine unterliegt der CE-Kennzeichnungspflicht und wird somit konform in Verkehr gebracht.

Für Rückfragen zur Übergangsphase, zur Konformitätserklärung oder zu einzelnen Produkten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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