Übergangsphase von Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Maschinenverordnung 2023/1230/EU
Die bisher gültige Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG wird ab dem 20.01.2027 durch die neue Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230/EU ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist die MVO verbindlich anzuwenden.
Übergangsphase – Konformitätserklärungen
Ab sofort sind unsere Konformitätserklärungen für Schutzzaunsysteme sowohl für die MRL als auch für die MVO in den jeweiligen Gültigkeitszeiträumen gültig.
Die Konformitätsbewertung erfolgt gemäß der folgenden Rechtsgrundlagen:
- EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II A – gültig bis 19.01.2027
- EU-Maschinenverordnung 2023/1230/EU, Anhang V Teil A – gültig ab 20.01.2027
Die jeweils für das Produkt relevanten Normen sind weiterhin vollständig in der Konformitätserklärung aufgeführt.
CE-Kennzeichnung und Konformität
Unsere Schutzzaunsysteme erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen. Der Schutzzaun als Teil einer Maschine unterliegt der CE-Kennzeichnungspflicht und wird somit konform in Verkehr gebracht.
Für Rückfragen zur Übergangsphase, zur Konformitätserklärung oder zu einzelnen Produkten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.